Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der H3-Schmeckt

(Stand 01. Juli 2024)

 

Präambel

Die Unternehmen der H3-Group sind im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit der Essensversorgung der jeweiligen Einrichtung beauftragt. Diese AGB beziehen sich ausdrücklich auf diesen Vertrag. Bestellung, Ausgabe und Abrechnung erfolgen bargeldlos über ein bereitgestelltes Internetportal. Eine Versorgung erfolgt nur bei vorliegender Bestellung. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer.

§ 1 Vertragsnehmer
Vertragspartner sind die Unternehmen der H3-Group und die jeweils angemeldete Person oder deren Erziehungsberechtigte. Nutzer im Sinne dieser AGB ist die jeweils angemeldete Person.

§ 2 Vertragslaufzeit
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet automatisch mit der Beendigung des Dienstleistungsvertrags mit der H3-Group. Eine Kündigung ist jederzeit über das Online-Bestellsystem möglich.

§ 3 Nutzerkonto und Identifikation
Die Anmeldung im Online-Bestellsystem unter bestellung.h3-schmeckt.de ist Voraussetzung für die Teilnahme. Der Nutzer registriert sich selbst und trägt alle erforderlichen Angaben ein.

§ 4 Kontoübersicht und Essensbestellung im Portal
Der Nutzer kann sich im Portal einloggen und unter Angabe von Benutzername und Passwort Essen bestellen oder abbestellen sowie weitere gespeicherte Daten einsehen.

Die Essensbestellung erfolgt durch Anklicken des Plus-Symbols eines Menüs. Die Abbestellung erfolgt durch Anklicken des Minus-Symbols. Zur Bestellung ist keine zusätzliche "Speichern"-Funktion oder eine weitere Bestätigung erforderlich; die Bestellung erfolgt mit einem Klick.

Für Einrichtungen mit Wahlessen (Schulen & Firmen):
Die Essensbestellung muss spätestens bis Dienstag, 23:59 Uhr der Vorwoche erfolgen.
Abbestellungen oder Stornierungen können kurzfristig (per E-Mail oder im Bestellsystem) bis 07:30 Uhr am aktuellen Tag der Essensausgabe erfolgen. Im Falle einer Belieferung der Einrichtung mit Frühstück, ist eine Abbestellung bis 07:30 Uhr erst für den Folgetag möglich.

Für Einrichtungen ohne Wahlessen (die Einrichtung wählt das jeweilige Menü):
Die Essensbestellung für Mittagessen und Vesper muss spätestens 1 Tag vor dem Tag des Essens, 23:59 Uhr erfolgen. Die Essensbestellung für Frühstück muss spätestens 2 Tage vor dem Tag des Essens, 23:59 Uhr erfolgen.
Abbestellung des Mittagessens und Vespers ist täglich bis 07:30 Uhr möglich. Die Abbestellung des Frühstücks ist erst für den Folgetag möglich, da die Lieferung der Ware bereits am Vortag erfolgt.

Wichtiger Hinweis: Stornierungen und Änderungen sind nach 07:30 Uhr am aktuellen Tag der Essensausgabe nicht mehr möglich. Bestellte Essen werden abgerechnet und nicht rückerstattet.

Bestellprinzip

Über unser Online-Bestellsystem können Speisen einfach und zu jeder Zeit, auch von zu Hause aus oder über das Smartphone, bestellt und abbestellt werden. Um die fristgerechte Abgabe der Essensbestellung zu erleichtern und die Versorgung sicherzustellen, richten wir für alle Essenteilnehmer eine Dauerbestellung ein. Das bedeutet, der Essenteilnehmer ist grundsätzlich jeden Tag von Montag bis Freitag zum Essen angemeldet. Selbstverständlich kann die Dauerbestellung jederzeit über den Account angepasst werden.
Hinweis: Individuelle Sonderabsprachen einzelner zu beliefernder Einrichtungen sind von der Dauerbestellung ausgenommen.

§ 5 Kosten
Die Kosten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.

§ 6 Allergien/Unverträglichkeiten
Bestehende Allergien und Unverträglichkeiten sind dem Anbieter zu melden und durch eine ärztliche Bescheinigung zu bestätigen. Der Anbieter bietet spezielle Gerichte für Personen mit Unverträglichkeiten an.

§ 7 Ermäßigungen
Kostenübernahmeerklärungen für das Essensgeld sind der H3-Group im Original oder als Kopie vollständig zur Verfügung zu stellen. Nicht vorgelegte oder ungültige Ermäßigungen werden nicht berücksichtigt. Verlängerungen von Ermäßigungen sind der H3-Group spätestens bis zu dem Tag, an dem die Veränderung eintritt, mitzuteilen.

§ 8 Essensausgabe
Die Essensausgabe erfolgt durch Mitarbeiter des eec Ausgabe- und Dienstleistungsservices. Bestelltes, aber nicht abgeholtes Essen ist voll zu bezahlen. Eine elektronische Essensmarke inkl. Schlüsselanhänger (mit NFC-Chip) stellen wir Ihrem Kind einmalig für 5,00 € Einrichtungsgebühr zur Verfügung (nur für betreffende Einrichtungen). Die elektronische Essensmarke wird Ihrem Kind ab dem ersten Versorgungstag in der Einrichtung übergeben. Bei Verlust oder Beschädigung der Essensmarke wird eine Gebühr von 8,00 € je Schlüsselanhänger mit NFC-Chip erhoben.

§ 9 Reklamationen
Ansprüche gegenüber der H3-Group sind innerhalb von 6 Monaten vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Reklamationen mehr geltend gemacht werden.

§ 10 Rechnung / Bezahlung / Mahnung
Die Zahlung erfolgt bargeldlos mittels Lastschrift/SEPA-Mandat. Die Gesamtkosten werden je Monat taggenau abzüglich der abbestellten Portionen bis zum 10. Werktag des Folgemonats von dem hinterlegten Girokonto eingezogen. Den Rechnungsbeleg erhalten Sie per E-Mail. Für einen zusätzlich gewünschten Postversand der Rechnung fallen Unkosten in Höhe von 1,30 € pro Abrechnung an.

Auf jeder Rechnung ist das Fälligkeitsdatum angegeben. Bei nicht eingelösten Lastschriften tritt der Zahlungsverzug sofort mit der Rücklastschrift auf unserem Konto ein. Bei Rücklastschriften sind die entstandenen Gebühren vollständig vom Nutzer zu tragen. Lastschriften werden nur einmal eingezogen. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgebucht, ist der Nutzer verpflichtet, die betreffende Rechnung selbst zu begleichen. Entstandene Rücklastschriftgebühren der Banken werden dem Nutzer weiterbelastet (in der Regel 2,50 € bis 15,50 €). Nach 10 Werktagen

Zahlungsverzug wird die Rechnung angemahnt, nach weiteren 5 Werktagen erfolgt die 2. Mahnung und nach weiteren 5 Werktagen die 3. Mahnung. Anschließend wird ein Inkassounternehmen beauftragt.

Die Mahnkosten berechnen sich wie folgt:

1. Mahnung: 2,50 €
2. Mahnung: 5,00 €
Sperrung des Bestellkontos bis zur vollständigen Bezahlung und Information an die Einrichtung.
3. Mahnung: 10,00 €
Ab der 3. Mahnung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben, einschließlich
sämtlicher damit verbundener Kosten.

§ 11 Haftung und Sperrung
Das persönliche Passwort darf ausschließlich dem Nutzer bekannt sein. Für Schäden, die durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entstehen, haftet ausschließlich der Nutzer. Ab Zustellung der 2. Mahnung wird das Bestellkonto bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt und die Einrichtung über die Sperrung informiert. Es erfolgt keine weitere Ausgabe der Speisen.

§ 12 Kundendienst
Unser Kundendienst steht Ihnen für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen zur Verfügung:

Montag bis Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: keine Telefonzeiten
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Unter der Telefonnummer 037204 504250 oder per E-Mail an kontakt@h3-schmeckt.de.

§ 14 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und Schüler während der Mittagsverpflegung obliegt dem Kita-, Schul- oder Hortpersonal.

§ 15 Zweckgebundene Datenverwendung
Wir beachten den Grundsatz der zweckgebundenen Datenverwendung gemäß DSGVO und erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Bestell- und Abrechnungsprozesse. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Unsere Mitarbeiter und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO verpflichtet.

Der gesetzliche Vertreter erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

§ 16 Sonstiges
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien am nächsten kommt.

§ 17 Anerkennung der AGB
Der gesetzliche Vertreter erkennt mit seiner Online-Registrierung im Bestellportal der H3-Group die hier abgebildeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Essenversorgung der jeweiligen Einrichtung ausdrücklich als verbindlich an und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben.